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Geschrieben von Hendrik Drawe   
Sonntag, 22. April 2007

 

Die 2. Bergungsgruppe ist neben einer Grundausstattung, die der
Ausstattung der 1. Bergungsgruppe weitgehend ähnelt, mit zusätzlichen,
schweren Komponenten ausgerüstet. Insbesondere nutzt sie elektrische
und hydraulische Werkzeuge. Mit diesen Werkzeugen kann die
2. Bergungsgruppe schwere Bergung auch da leisten, wo Abgase oder Lärm
verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Verletzte
gefährden würden. Eine künftig in zwei von drei TZ vorhandene
Betonsäge erlaubt selbst das Durchdringen von Betonwänden.

Der Einsatz der 2. Bergungsgruppe erfolgt weitgehend stationär am
Schwerpunkt des Einsatzgeschehens. Die Energieversorgung sichert das
Fahrzeug der 2. Bergungsgruppe, der Gerätekraftwagen II (GKW II) auch
für ganze Einsatzabschnitte über Baustellenverteiler. Im GKW II
neuester Bauart sind neben einem eingebauten 50-kVA-Aggregat auch ein
Hydraulikaggregat und ein Atemluftkompressor untergebracht und
ermöglichen das besondere Einsatztaktische Leistungsangebot der
2. Bergungsgruppe. Allerdings werden in den nächsten Jahren die
meisten THW-Ortsverbände, wie auch der OV Herford, als GKW II noch
einen ehemaligen Mannschaftskraftwagen (MKW) mit einem Stromerzeuger
als Anhänger einsetzen müssen.
Die Bergungsgruppe wird durch einen Gruppenführer geleitet und
untergliedert sich in zwei Trupps, denen jeweils ein Truppführer
vorsteht. Die 2. Bergungsgruppe unterstützt technisch und personell
die Fachgruppen der Technischen Züge.
Sie rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen,
einschließlich Wassergefahren. Sie führt Sicherungsarbeiten in
Schadensstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege
und Übergänge her.


  • Erkundung von Schadenslagen
  • Vordringen zu Schadensstellen durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen
  • Ortung verschütteter- und eingeschlossener Personen
  • Rettung dieser und Leistung von erster Hilfe
  • Transport Verletzter aus dem Gefahrenbereich
  • Durchführung technischer Sicherungsarbeiten und ggfls. Niederlegung
  • einsturzgefährdeter Bauwerksteile
  • Rettung/Bergung von Tieren und Sachgütern sowie Transport dieser aus dem Gefahrenbereich
  • Bekämpfung von besonderen Gefahren im Rahmen der Bergung (z.B. Wasser, etc.)
  • Ausleuchtung von Schadensstellen
  • Unterstützung anderer Fachgruppen technisch und personell
  • behelfsmäßiger Bau von Stegen und Brücken
  • Rettung/Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Wassergefahren
  • Sicherungsarbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung
  • Beräumung von Schadensstellen zur Wiederherstellung von Zu- und Abfahrten
 
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