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Geschrieben von Hendrik Drawe
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Sonntag, 22. April 2007 |
 Die 2. Bergungsgruppe ist neben einer Grundausstattung, die der Ausstattung der 1. Bergungsgruppe weitgehend ähnelt, mit zusätzlichen, schweren Komponenten ausgerüstet. Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge. Mit diesen Werkzeugen kann die 2. Bergungsgruppe schwere Bergung auch da leisten, wo Abgase oder Lärm verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Verletzte gefährden würden. Eine künftig in zwei von drei TZ vorhandene Betonsäge erlaubt selbst das Durchdringen von Betonwänden.
Der Einsatz der 2. Bergungsgruppe erfolgt weitgehend stationär am Schwerpunkt des Einsatzgeschehens. Die Energieversorgung sichert das Fahrzeug der 2. Bergungsgruppe, der Gerätekraftwagen II (GKW II) auch für ganze Einsatzabschnitte über Baustellenverteiler. Im GKW II neuester Bauart sind neben einem eingebauten 50-kVA-Aggregat auch ein Hydraulikaggregat und ein Atemluftkompressor untergebracht und ermöglichen das besondere Einsatztaktische Leistungsangebot der 2. Bergungsgruppe. Allerdings werden in den nächsten Jahren die meisten THW-Ortsverbände, wie auch der OV Herford, als GKW II noch einen ehemaligen Mannschaftskraftwagen (MKW) mit einem Stromerzeuger als Anhänger einsetzen müssen. Die Bergungsgruppe wird durch einen Gruppenführer geleitet und untergliedert sich in zwei Trupps, denen jeweils ein Truppführer vorsteht. Die 2. Bergungsgruppe unterstützt technisch und personell die Fachgruppen der Technischen Züge. Sie rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen, einschließlich Wassergefahren. Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadensstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her.
| - Erkundung von Schadenslagen
- Vordringen zu Schadensstellen durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen
- Ortung verschütteter- und eingeschlossener Personen
- Rettung dieser und Leistung von erster Hilfe
- Transport Verletzter aus dem Gefahrenbereich
- Durchführung technischer Sicherungsarbeiten und ggfls. Niederlegung
- einsturzgefährdeter Bauwerksteile
- Rettung/Bergung von Tieren und Sachgütern sowie Transport dieser aus dem Gefahrenbereich
- Bekämpfung von besonderen Gefahren im Rahmen der Bergung (z.B. Wasser, etc.)
- Ausleuchtung von Schadensstellen
- Unterstützung anderer Fachgruppen technisch und personell
- behelfsmäßiger Bau von Stegen und Brücken
- Rettung/Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Wassergefahren
- Sicherungsarbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung
- Beräumung von Schadensstellen zur Wiederherstellung von Zu- und Abfahrten
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